Maklerkosten, klar geregelt
Wir beraten Sie gerne ausführlich zur Verteilung der Maklerkosten.
Seit dem 23.12.2020 gilt eine neue Regelung: Kauft ein Verbraucher ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung, zahlt er nicht mehr die volle Provision, auch wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Als Makler schließen wir mit beiden Parteien einen Vertrag.
Ein privater Käufer trägt in der Regel höchstens 50 % der Provision, die anderen 50 % trägt der Verkäufer. Für gewerblich handelnde Käufer gilt die Regelung nicht.